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Kennzeichnung allergener Zutaten in Lebensmitteln
neue EU-Richtlinie tritt am 25.11.2005 in Kraft
Ich habe eine Lebensmittelallergie, kann ich mich darauf verlassen, dass allergene Zutaten gekennzeichnet werden?
Mit der Richtlinie 2003/89/EG wurde die Kennzeichnungsrichtlinie 2000/13/EG hinsichtlich der Angabe der in Lebensmitteln enthaltenen Zutaten geändert und tritt ab 25.11.2005 in Kraft. Es werden im Handel nur Lebensmittel zugelassen, die dieser geänderten Kennzeichnungsrichtlinie entsprechen.
Folgende Änderungen ergeben sich aus dieser Richtlinie:- Es müssen alle allergieauslösenden Zutaten (im Sinne des Art. 6, Abs. 3a, 10, 11) gekennzeichnet werden:
- Glutenhaltiges Getreide sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
- Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
- Eier und Eiererzeugnisse
- Fisch und Fischerzeugnisse
- Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
- Soja und Sojaerzeugnisse
- Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse und Queenslandnüsse) und daraus hergestellte Erzeugnisse.
- Sellerie und Sellerieerzeugnisse - z.B. bei Gewürz- und Kräutermischungen
- Senf und Senferzeugnisse - z.B. bei Gewürzmischungen
- Sesam und Sesamerzeugnisse
- Schwefeloxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, als SO2 angegeben
- Es müssen alle Zutaten in zusammengesetzten Zutaten einzeln genannt werden, wenn die zusammengesetzte Zutaten mehr als 2% des Enderzeugnisses ausmachen. Dies gilt auch explizit für Gewürz- und Kräutermischungen. Müssen die Kräuter- und Gewürzmischungen jedoch nicht einzeln genannt werden, weil sie nicht mehr als 2% des Enderzeugnisses ausmachen, so müssen trotzdem die allergenen Zutaten einzeln genannt werden (z.B. Sellerie).
- Die Kennzeichnung erfolgt durch die Nennung der allergenen Zutaten im Zutatenverzeichnis. Es muss kein Warnhinweis oder ähnliches angegeben werden.
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