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Ein neues Logo bringt EU-weit Klarheit
Zum 1. Juli 2010 wurde ein neues Logo zur Kennzeichnung von Biolebensmitteln eingeführt: das EU-Bio-Logo. Es gilt EU-weit und muss von jedem Hersteller, der verpackte Biolebensmittel in den Verkehr bringt, auf die Verpackung aufgebracht werden.
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher gibt das EU-Bio-Logo auf einen Blick Gewissheit darüber, dass das Lebensmittel gemäß den Anforderungen der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurde. Gerade in der Urlaubszeit gibt das EU-Gemeinschaftslogo eine gute Orientierung, wenn man im europäischen Ausland auf der Suche nach Biolebensmitteln ist.
Mit dem EU-Bio-Logo ist für den deutschen Markt ein weiteres Erkennungszeichen für Biolebensmittel zu den bereits etablierten hinzugekommen. Alle bisher verwendeten Logos und Siegel dürfen zusätzlich auf der Verpackung von Biolebensmitteln angebracht werden.
Das staatliche Bio-Siegel und regionale Bio-Zeichen
Große Bekanntheit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern hat beispielsweise das deutsche Bio-Siegel erlangt: Seit seiner Einführung im Jahr 2001 wurden rund 60.000 Biolebensmittel mit dem grünen Sechseck "besiegelt" (Stand: Ende Juni 2010).
Basis für die Auszeichnung von Biowaren mit dem Bio-Siegel sind ebenso wie bei dem EU-Bio-Logo die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.
Neben dem ursprünglichen Bio-Siegel gibt es auch einige regionale Varianten, zum Beispiel für Produkte aus Mecklenburg-Vorpommern, aus der Rhön, aus Baden-Württemberg oder Hessen. Sie wurden eingeführt, um die regionale Vermarktung von Biolebensmitteln zu fördern, und um dem Verbraucher aufzuzeigen, welche Vielfalt an ökologisch erzeugten Produkten praktisch vor seiner Haustür wächst.
Die Anforderungen für die Kennzeichnung mit einem dieser regionalen Bio-Siegel gehen über die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hinaus. Eine der Grundvoraussetzungen ist natürlich die Herkunftsgarantie der Erzeugnisse. Je nach Region müssen die Erzeuger und Verarbeiter weitere Bedingungen erfüllen, um dieses Siegel verwenden zu dürfen.
Warenzeichen der Ökoanbauverbände
Bioland, Demeter und Naturland sind in Deutschland die größten Ökoanbauverbände. Landwirte und Verarbeiter, die einem dieser Verbände angeschlossen sind, müssen gemäß den Verbandsrichtlinien wirtschaften. Sie kennzeichnen ihre Ware mit dem jeweiligen Warenzeichen. Auch diese Erkennungszeichen sind den Einkäufern von Biolebensmitteln vertraut und werden als ein Qualitätsmerkmal für Bioware angesehen, die über den Standard der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hinausgeht.
Eigenmarken des Einzelhandels und im Reformhaus
Viele große Handelsketten haben in den letzten Jahren eigene Biomarken gegründet, deren Produkte nur in deren Filialen oder bei Handelspartnern angeboten werden. Einprägsame Logos und eine einheitliche Aufmachung der Verpackung erleichtern dem Verbraucher die Suche im Supermarkt. Auch sie können weiterhin verwendet werden, der Aufdruck des EU-Bio-Logos ist auch hier verpflichtend.
Auch für Bioprodukte aus dem Reformhaus gibt es ein einheitliches Logo - das "Bioblatt" (grünes Logo mit gelbem Schriftzug "bio"). Zwar ist mittlerweile auf vielen Produkten das Bio-Siegel abgebildet, in Zukunft auch das EU-Bio-Logo, doch das grüne "Bioblatt" dient als wichtiges Erkennungszeichen für Biolebensmittel, die ausschließlich im Reformhaus-Sortiment geführt werden.
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