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Gen-Rapsflächen müssen offen gelegt werden
Bioland gewinnt weitere Klagen gegen das Land Niedersachsen

Mainz/Visselhövede, 26. August 2009: Im Herbst 2007 wurden in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 1500 Hektar Raps-Saatgut der Sorte Taurus ausgesät, der mit illegalem Gen-Raps verunreinigt war. Diese unbeabsichtigt mit Gen-Raps kontaminierten Äcker müssen in ganz Niedersachsen offen gelegt werden. Das ist das erfreuliche Ergebnis der gestrigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Hier hat sich Bioland mit seinen Klagen nun abschließend gegenüber dem Land Niedersachsen durchgesetzt. Bereits im Januar diesen Jahres verurteilte das Verwaltungsgericht Braunschweig das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig zur flurstücksgenauen Offenlegung der Standorte, auf denen niedersächsische Landwirte im Herbst 2007 unwissentlich gentechnisch kontaminiertes Raps-Saatgut ausgebracht hatten. Bioland hatte bereits 2007 beim Umweltministerium die Offenlegung der Gen-Rapsstandorte nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz eingefordert.

"Die Blockadepolitik der niedersächsischen Landespolitik ist gescheitert. Durch die eindeutige Rechtslage hätte dieser Prozess vermieden und Steuergelder gespart werden können," so Harald Gabriel Geschäftsführer von Bioland Niedersachsen. "Für Biolandwirte und Imker ist es existenziell wichtig zu erfahren, wo Genpflanzen ausgesät worden sind."

Auch in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern klagt Bioland derzeit auf Offenlegung der Gen-Rapsstandorte. "Angesichts der eindeutigen Gerichtsentscheidungen in Niedersachsen fordern wir die Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern auf, die Gen-Rapsstandorte nun unverzüglich offenzulegen und langwierige Gerichtsprozesse zu vermeiden," richtet Thomas Dosch, Präsident von Bioland seinen Appell an die beiden nördlichen Bundesländer.

Greenpeace hatte die Bioland-Klage unterstützt. Martin Hofstetter von Greenpeace begrüßt die gestrige Entscheidung und fordert: "Alle Bundesländer müssen nun zum Schutz von Umwelt und Landwirten unverzüglich im Standortregister bekannt geben, womit GVO kontaminiertes Saatgut in den vergangenen Jahren ausgebracht worden ist." In den Jahren 2008 und 2009 wurde auch mit GVO verunreinigtes Maissaatgut in verschiedenen Bundesländern ausgesät. Auch hier verweigern die Bundesländer bisher die flurstückgenaue Offenlegung der Standorte.