Hintergrundinfo

Das Flower Label Program
Für eine menschenwürdige und umweltschonende Blumenproduktion

1998 wurde das Flower Label Program (FLP) gegründet. Dieses Programm legt Richtlinien für die menschenwürdige und umweltschonende Blumenproduktion fest. Es umfasst soziale und ökologische Standards und überwacht ihre Einhaltung in der internationalen Blumenproduktion. Blumenfarmen, die im Flower Label Program mitwirken, müssen u.a. folgende Standards erfüllen:

- Gewerkschaftsfreiheit,
- Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit,
- Festverträge und überdurchschnittliche Sozialleistungen,
- Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit,
- Verantwortlicher Umgang mit natürlichen Ressourcen und Verbot hochgiftiger Pflanzenschutzmittel.

Alle FLP-Mitgliedsfarmen sind verpflichtet, die weltweit anerkannten Arbeitsrechte einzuhalten, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vorgegeben sind. Weltweit kann sich jede Blumenfarm nach den FLP-Standards von unabhängigen Gutachtern prüfen lassen und Mitglied im Flower Label Program werden. Vorausgesetzt, die oben genannten Standards sind erfüllt. Menschenrechtsgruppen und Gewerkschaften haben das Recht auf Stichproben. Für die Arbeiter und Arbeiterinnen werden vertrauenswürdige Beschwerdestellen in ihrem Land eingerichtet. Nach der Prüfung werden die Farmen mit einem FLP-Zertifikat ausgezeichnet und sind damit berechtigt, Blumen mit dem FLP-Siegel auf dem Markt anzubieten. Inzwischen gibt es in Kenia, Ecuador, Simbabwe, Südafrika, Tansania und Kolumbien mehr als 50 Blumenfarmen, die Mitglied im Flower Label Program sind.

In diesen Farmen gibt es jetzt bessere Arbeitsbedingungen:

- Durch das FLP erhalten viele Blumenarbeiterinnen erstmals dauerhafte Festverträge und bezahlten Schwangerschaftsurlaub. Mindestlöhne und zusätzliche Sozialleistungen sind gewährleistet.

- In den afrikanischen Ländern leben die Arbeiter vielfach auf den Blumenplantagen. Ordentliche Häuser mit ausreichender Wasserversorgung sind daher eine Voraussetzung, um das Siegel führen zu dürfen.

- Die Bereitstellung von preisgünstigen Lebensmitteln und kleinen Gemüsegärten ist wichtig für die Sicherung des Menschenrechts auf Nahrung.

- Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sind strikte Vorsichtsmaßnahmen festgelegt. Auf Pflanzenschutzmittel kann noch nicht verzichtet werden, doch sind problematische Mittel aus dem Flower Label Program ausgeschlossen.

Gegründet und getragen wird FLP von folgenden Organisationen: Verband des Deutschen Blumen-Groß- und Importhandels (BGI), Fachverband Deutscher Floristen (FDF), Menschenrechtsorganisation FIAN (FoodFirst Informations- und Aktions-Netzwerk), Evangelisches Hilfswerk "Brot für die Welt", Kinderhilfswerk "terre des hommes Deutschland e.V.", Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau).


Quelle: www.faireblume.de