Immobilienanzeigen: Ab Mai müssen Energiedaten genannt werden
Für Vermieter und Verkäufer wird die Nennung von Kennzahlen aus dem Energieausweis Pflicht
Immobilienanzeigen müssen künftig Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten: Ab 1. Mai 2014 ist die Veröffentlichung bestimmter Angaben aus dem Energieausweis Pflicht. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin. Die Regelung ist Teil der neuenEnergieeinsparverordnung (EnEV 2014), die ab Mai in Kraft tritt.
Die Verpflichtung gilt für alle Immobilieninserate in kommerziellen Medien
wie etwa Zeitungen oder kostenpflichtigen Online-Portalen. Die Verkäufer
bzw. Vermieter sind nach der neuen Regelung dafür verantwortlich, dass
die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis genannt werden. Wer die Angaben unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein
Bußgeld.
Wenn es sich um Wohngebäude handelt, müssen nach der neuen EnEV folgende Daten in der Anzeige berücksichtigt werden:
- die Art des vorliegenden Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- der jeweilige im Energieausweis angegebene Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
- der im Energieausweis genannte wesentliche Energieträger der Heizung des Gebäudes (z. B. Öl, Gas, Fernwärme, Pellets, usw.)
- das Baujahr des Gebäudes
- die Effizienzklasse, wenn ein neu ausgestellter Energieausweis mit Effizienzklasse vorliegt. Liegt ein älterer Energieausweis vor, müssen die darin angegebenen Daten für den Endenergiebedarf/ Endenergieverbrauch bzw. der Energieträger der Heizung veröffentlicht werden.
Für Nichtwohngebäude gelten zum Teil abweichende Regelungen. Mit
Einführung der neuen EnEV gewinnt der Energieausweis für Gebäude auch
darüber hinaus an Bedeutung. So sind Verkäufer und Vermieter künftig
verpflichtet, den Ausweis bei Immobilienbesichtigungen vorzulegen. Nach
Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden.
Weitere Informationen zum Energieausweis und zur EnEV 2014 gibt es im
Internet unter www.zukunft-haus.info Unter www.energie-effizienz-experten.de steht eine Online-Datenbank zur Verfügung, mit der Verbraucher qualifizierte Fachleute finden können, die Energieausweise ausstellen.