Energiemix der Zukunft erfordert effizienten Energiepflanzenanbau
dena: Maiseinsatz zur Biogaserzeugung darf im EEG nicht pauschal beschränkt werden
In das Erdgasnetz eingespeistes Biogas (Biomethan, Bioerdgas) ist ein wichtiger Baustein für die bedarfsgerechte Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) warnt deshalb davor, den Mais- und Getreideanteil im Substratmix zu begrenzen, wie es der derzeit vorliegende Gesetzesentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorsieht. Dies würde den Flächenbedarf und auch die Produktionskosten signifikant erhöhen und damit die Entwicklung von Biomethan hemmen.
"Biomethan benötigt keine Bremsklötze, sondern innovative Impulse, um den angestrebten und notwendigen Beitrag im Energiemix leisten zu können", betont Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. "Eine Deckelung des Maisanteils würde das ohnehin schon schleppende Marktwachstum behindern und ist vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um eine beschleunigte Energiewende kontraproduktiv. Es löst auch nicht das Problem von Monokulturen."
Für die Biogas- und Biomethanbranche wären die Auswirkungen des "Maisdeckels" gravierend: Die neue Regelung würde zwangsläufig zu erhöhtem Flächenverbrauch und erhöhten Kosten für die Biogasproduktion führen und damit den Ausbau von Biomethananlagen weiter verlangsamen. Das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 sechs Milliarden Normkubikmeter Erdgas durch Biomethan zu ersetzen, wäre durch diese Maßnahme massiv gefährdet.
Die im EEG-Referentenentwurf enthaltene Begrenzung des Mais- und Getreideanteils ist die Antwort der Politik auf die öffentliche Kritik, die in der Biogaserzeugung die vermeintliche Ursache von Mais-Monokulturen sieht. Aufhänger sind lokal auftretende Zunahmen im Maisanbau, die sich nach der Regelung im EEG 2009 in viehreichen Regionen aus der Kopplung des Güllebonus und des Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo-Bonus) ergeben. Durch die im Referentenentwurf des EEG 2012 enthaltene Entkopplung der beiden Boni wird dieser lokalen Fehlentwicklung effektiv entgegengewirkt. Daher ist es fachlich weder begründbar noch zielführend, zusätzlich noch eine pauschalisierende, bundesweite Maßnahme einzuführen.
Nur etwa 20 Prozent der Ackerfläche in Deutschland entfallen auf den Maisanbau, für Energiemais beträgt dieser Anteil nur 5 Prozent. Eine Lösung für das Problem einseitiger Fruchtfolge für den Pflanzenanbau kann nur übergreifend im entsprechenden Fachrecht erzielt werden.
Stand: 08.06.2011